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IWB 14/2000

Griechenland; | Einführung der Einheitswährung am

Nach der Entscheidung (2000/427/EG) des Rates der EG v. (ABl EG v. Nr. L 167/19) erfüllt Griechenland die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung. Der Umrechnungskurs wurde auf 340,750 Griechische Drachmen festgesetzt (VO (EG) Nr. 1478/2000 des Rates v. , ABl EG v. Nr. L 167/1).

[Ku]

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