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Umsatzsteuer; | steuerfreie Ausfuhrlieferung
Ein sog. Abholfall einer steuerfreien Ausfuhrlieferung liegt auch dann vor, wenn der ausländische Abnehmer den Liefergegenstand (Maschine) zunächst an seine inländische Tochtergesellschaft befördern lässt, wo der Gegenstand einem Probebetrieb unterzogen wird, und ihn dann von dieser an seinen Kunden im Drittlandsgebiet versenden lässt (, EFG 2000, 708).