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IWB 14/2000

Doppelbesteuerung; | Entlastung von französischer Quellensteuer

Das BfF war und ist bemüht, neben seiner eigentlichen Aufgabe im Zusammenhang mit der Entlastung von französischer Quellensteuer (der Durchführung des Fiskalausgleichs) auch die hierfür erforderlichen französischen Formulare zur Verfügung zu stellen. Durch den Zusammenschluss der Gesellschaften Hoechst AG und Rhône Poulenc zu Aventis ist die Zahl der deutschen Aktionäre, für die das Antragsverfahren RF 1A in Betracht kommt, außerordentlich gestiegen. Dieser erhöhte Bedarf an dem Formular RF 1A (Antrag auf Anwendung des DBA-Frankreich v. 21. 6. 1959 i. d. F. des Rev.Prot. v. 9. 6. 1969 und des Zusatzabk. v. 28. 9. 1989) hat den Bestand des BfF restlos aufgebraucht. Da seit geraumer Zeit keine Formulare mehr aus Frankreich geliefert worden sind, kann das BfF den genannten Service nicht mehr aufrechterhalt...

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