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NWB direkt Nr. 5 vom Seite 116

Übergang von Leiharbeitnehmern bei Übertragung des Entleiherbetriebs

Dr. Klaus Olbertz

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAE-00507 Bisher entsprach es allgemeiner Auffassung, dass die Arbeitsverhältnisse von Leiharbeitnehmern bei einem Betriebsübergang des die Leiharbeitnehmer entleihenden Betriebs nicht auf den Betriebserwerber übergehen. Der EuGH hat in der Rechtssache Albron Catering am (Rs. C-242/09) jedoch entschieden, dass im Rahmen eines Betriebsübergangs auch Leiharbeitnehmer auf den Erwerber übergehen können.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in der

Unmittelbare Geltung der EuGH-Entscheidung

[i]Bindung der deutschen Arbeitsgerichte an die EuGH-EntscheidungAuch wenn die Entscheidung des EuGH aufgrund eines Vorlagebeschlusses eines niederländischen Gerichts ergangen ist, wirkt sie sich unmittelbar auf die künftige betriebliche Praxis des Betriebs(teil)übergangs in Deutschland aus. Die Entscheidung des EuGH betrifft eine zentrale Frage der Auslegung des Begriffs „Veräußerer” i. S. der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG. Bei deren Umsetzung in das nationale Recht sind die Auslegungsvorgaben des EuGH durch den nationalen Gesetzgeber sowie die nationalen Gerichte zwingend zu berücksichtigen. Die deutschen Arbeitsgerichte sind daher unmittelbar gehalten, die Vorgaben des EuGH aus der Albron-Entscheid...

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