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Einkommensbesteuerung der nicht Buch führenden Landwirte; hier: Ermittlung des Gewinns aus Obst- und Gemüsebau für das Wirtschaftsjahr 2010/2011

1 Allgemeines

Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2010 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2010/2011 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) , soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2010/2011 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen einige maßgebende Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.

2 Allgemeine Ertragslage

2.1 Obstbau

Die Ernten 2010 und 2011 wurden stark von verschiedenen Umwelteinflüssen beeinträchtigt. Erdbeeren waren von Frost und Unwetter besonders betroffen. Ein Teil des Absatzes der Kirschen-, Erdbeeren- und Aprikosenernte 2011 wurde bereits vor dem vereinnahmt.

Wegen den niedrigeren Erntemengen zogen die Preise an. Teilweise konnten nur durch Zukäufe die Lieferverträge erfüllt werden.

2.2 Gemüsebau

Das gute Angebot im Sommer 2010 führte zu Preiseinbrüchen. Am Jahresende wurden dann bei guten Qualitäten auch gute Preise erreicht.

Im Frühjahr 2011 stiegen die Preise nach schwierigem Start auf eine gutes Niveau. Die Erlöseinbrüche aufgrund der EHEC-Kriste bei verschiedenen Salaten und Gemüsesorten wurden durch Ausgleichszahlungen der EU aufgefangen und die Konsumenten stiegen auf nicht betroffene Gemüsesorten – wie Blumenkohl und Kohlrabi – um.

3 Betriebseinnahmen

Um einen Anhaltspunkt für eine sachgerechte Schätzung mit über den mittleren Richtwerten liegenden Werten zu bieten, sind in den Anlagen 1 und 2 neben mittleren Richtwerten zusätzlich obere Richtwerte enthalten. Hierbei handelt es sich nicht um Höchstwerte, sondern um über dem Mittelwert liegende gemittelte Werte.

Zur Anwendung dieser Werte bei erstmaliger oder wiederholter Schätzung sowie bei Gemüsebaubetrieben mit Vertragsanbau oder Anbau unter Glas siehe die o. a. Rdvfg. vom , Tz. 2.1.1 und 2.1.3.

4 Betriebsausgaben

Werden die sachlichen Kosten nicht durch Aufzeichnungen oder Belege nachgewiesen, können sie mit folgenden Prozentsätzen bezogen auf die Einnahmen berücksichtigt werden:


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Obstbau
22 %
Gemüsebau
33 %

Die von dem pauschalen Ansatz nicht erfassten Aufwendungen ergeben sich aus Tz. 2.2.2 der o. a. Rdvfg. vom .

5 Folienanbau

Entgegen den Regelungen in der o. a. Rdvfg. vom , Tz. 2.2.3, sind Aufwendungen des Land- und Forstwirtes für den Anbau unter Folie nicht mehr neben dem pauschalen Kostenansatz als zusätzliche Aufwendungen zu berücksichtigen, sondern mit diesem Kostenansatz abgegolten.

6 Besonderer Anbau beim Gemüsebau

Bei Gemüsebaubetrieben sind bei einem Vertragsanbau die Betriebseinnahmen – wie bisher – mit 30 % bis 40 % und bei einem Anbau unter Glas (siehe Spalte 6 der „Anlage Gemüsebau”) – abweichend von der bisherigen Handhabung – mit 400 % bis 500 % des mittleren Richtwertes zu schätzen

7 Zur Anwendung der Richtwerte

Die Finanzämter sind an die veröffentlichten Richtbeträge und die Prozentsätze für die sachlichen Kosten nicht gebunden, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu einer unzutreffenden Gewinnschätzung führt. Bestehen Anhaltspunkte für eine derartige Gewinnschätzung kann der Betrieb auch der zuständigen landwirtschaftlichen Bp-Stelle gemeldet werden (siehe im Übrigen Tz. 2.3 der o. a. Rdvfg. vom ).

8 Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Dauerkulturen

Die AfA für Wirtschaftsgüter (einschl. Dauerkulturen), die zum Betriebsvermögen des Obst- und Gemüsebetriebes gehören und die Aufwendungen nach § 6 Abs. 2 oder Abs. 2a EStG sind nur noch gegen Nachweis (Anlagenverzeichnis) zu berücksichtigen. Hierzu sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der jeweiligen Dauerkultur grundsätzlich anhand der Vorlage von entsprechenden Belegen nachzuweisen. Zukünftig werden – abweichend von der bisherigen Vorgehensweise – die Einzelkosten ohne Pflege-, Lohn- und Gemeinkosten für die Herstellung von bestimmten Dauerkulturen deshalb nicht mehr mitgeteilt.

Anlage 1

Richtwerte für den Obstbau; Wj. 2010/2011


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Obstart und Erziehungsform
Erlöse je Baum oder Strauch
 
mittlerer Richtwert
oberer Richtwert
 
 
 
Apfel
8
18
Aprikose
31
32
Birne
12
19
Mirabelle
18
48
Nuss
34
50
Pfirsich
23
32
Quitte
30
36
Sauerkirsche
13
19
Süßkirsche
34
37
Zwetsche und Pflaume
23
37
Holunder
25
27
Johannisbeere
7
8


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Erlöse je Ar
 
mittlerer Richtwert
oberer Richtwert
Erdbeere
250
307
Himbeere
500
850
 
 
 
 
 
 
Anmerkung:
Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über dem Mittelsatz liegende gemittelte Werte.

Anlage 2

Richtwerte für den Gemüsebau; Wj. 2010/2011


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Gemüseart
Erlöse je Ar
 
Rahmensätze
 
 
mittlerer Richtwert
oberer Richtwert
 
Blattgemüse
 
 
 
 
 
 
 
Endiviensalat
120
150
 
Feldsalat
110
180
 
Kopfsalat
260
280
 
Bunter Salat
130
250
 
Radicchio
150
200
 
Spinat
40
60
 
Rucola
130
200
 
Mangold
250
310
 
 
 
Fruchtgemüse
 
 
 
Erbsen
50
110
 
Kürbis
100
150
 
Stangenbohnen
100
200
 
Tomaten
150
250
 
Zucchini
150
250
 
 
 
Kohlgemüse
 
 
 
Blumenkohl
140
160
 
Chinakohl
150
200
 
Kohlrabi
150
250
 
Rotkohl
60
180
 
Weißkohl
70
150
 
Wirsing
140
160
 
Grünkohl
50
80
 
 
 
Wurzelgemüse
 
 
 
Karotten, Möhren
70
90
 
Radies
120
180
 
Rettich
50
140
 
Rote Rüben
50
100
 
Weiße Rüben
50
100
 
 
 
Würzgemüse
 
 
 
Lauch
250
300
 
Sellerie
150
200
 
Zwiebeln
90
120
 
Bundzwiebeln
170
235
 
Fenchel
30
50
 
 
 
Mehrjährige Gemüse
 
 
 
Rhabarber
120
170
 
Spargel
290
370
 
 
 
Gewürzpflanzen
 
 
 
Basilikum
50
80
 
Dill
50
70
 
Petersilie
150
200
 
Sauerampfer
80
110
 
Pimpinelle
50
100
 
Kresse
60
90
 
Pfefferminze
80
120
 
Anis
25
40
 
Anmerkung:
Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über dem Mittelsatz liegende gemittelte Werte.

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Fundstelle(n):
AAAAE-00575