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Bio-Eis GmbH und Emils original italienisches Eiscafé
Aufgabe aus dem Ertragsteuerrecht – Teil II: Lösung
III. Lösungshinweise
Teil 1: Körperschaftsteuer
I. Steuerpflicht
Die Bio-Eis GmbH (kurz GmbH) ist als Kapitalgesellschaft mit sämtlichen Einkünften unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, weil sie ihren Sitz im Inland hat (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 KStG).
II. Besteuerungsgrundlagen
Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen (§ 7 Abs. 1 KStG), das nach den Vorschriften des EStG und des KStG zu ermitteln ist (§ 8 Abs. 1 KStG). Es werden ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, weil die GmbH unbeschränkt steuerpflichtig ist (§ 8 Abs. 2 KStG). Die Gewinnermittlung erfolgt zwingend durch Betriebsvermögensvergleich (§ 5 EStG).
1. Jahresüberschuss 2010
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.1. | Bilanzgewinn
| 85 920 € |
Korrektur um den Gewinnvortrag aus 2009, weil dieser im
Bilanzgewinn 2010 enthalten und bereits im Vorjahr versteuert ist. | - 31 146 € | |
Weder die Einstellung des Gewinns 2009 in die Kapitalrücklage noch
die Gewinnverwendung 2010 haben Auswirkung auf den Jahresüberschuss 2010. | ||
1.2. | Beteiligungserträge | |
Die
Gewinnausschüttung der Milchwerke Rhön GmbH für 2009 ist in 2010 zutreffend mit
10 000 € gewinnerhöhend enthalten. Die Beratungskosten stellen
Betriebsausgaben dar (§ 4
Abs. 4 EStG), sie wurden zutreff... |