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Track 04-05 | Außergewöhnliche Belastungen: Berücksichtigung von Zivilprozesskosten
Der BH hatte im Mai 2011 entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Das BMF hat jetzt angeordnet, dass das BFH-Urteil im Hinblick auf eine mögliche gesetzliche Neuregelung nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist.
Track 04 | Änderung der BFH-Rechtsprechung
Die Steuerverwaltung hat im Jahr 2011 ihrer Ankündigung Taten folgen lassen und Zurückhaltung geübt, was die Nichtanwendung von BFH-Urteilen angeht. Die Zahl der entsprechenden Erlasse ist deutlich zurückgegangen. So wie das CDU/CSU und FDP im Koalitionsvertrag in 2009 vereinbart hatten. Allerdings gab es einige rückwirkende Nichtanwendungsgesetze . Denken Sie nur an den Nachweis von Krankheitskosten. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 verlangt in allen offenen Fällen ein amtsärztliches Attest. Ausgehebelt wurde die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschrif...