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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 03 | Umstrukturierung: Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG

Das BMF hat aktuell Zweifelsfragen bei der Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG beantwortet. Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, ist bei der Überführung der Buchwert anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.

Zum Jahresende 2011 hat das Bundesfinanzministerium viele Zweifelsfragen geregelt bei der Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG.

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, erfolgt die Bewertung nicht mit dem Teilwert, sondern mit dem Buchwert. Vorausgesetzt: Die Besteuerung der stillen Reserven ist sichergestellt. Gleiches gilt bei der Überführung aus einem eigenen Betriebsvermögen in das Sonderbetriebsvermögen des Steuerpflichtigen bei einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt. Der Buchwert ist auch anzusetzen, bei der Überführung zwischen verschiedenen Sonderbetriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen bei verschiedenen Mitunternehmerschaften.

Nach dem aktuellen...

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