Frage des Vorliegens einer einheitlichen Leistung durch die Einräumung von Rechte an einem Grundstück; mögliche Steuerbefreiung
gem. § 4 Nr. 12 UStG
Leitsatz
1. Wird vom Grundstückseigentümer gegen Zahlung einer Entschädigung das gesicherte Recht eingeräumt, sein Grundstück für die
Durchführung bestimmter Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, es jederzeit zu betreten, zu befahren und ggf. einzufrieden, sowie
die Besitz-, Abwehr- und Nachbarrechte des BGB auszuüben, hat er damit eine aus mehreren Teilelementen bestehende entgeltliche
einheitliche Leistung ausgeführt.
2. Verliert der Stpfl. aufgrund Vereinbarung dauerhaft das Recht, das Grundstück wie ein Eigentümer zu nutzen bzw. Dritten
eine solche Nutzungsmöglichkeit einräumen zu können, ist der damit verbundene endgültige Verlust der wirtschaftlichen Herrschaftsmacht
über das Grundstück mit dem Wesen der VuV als zeitlich beschränkte Gebrauchsüberlassung nicht vereinbar. Eine Steuerbefreiung
gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG kommt somit nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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