Zur Einordnung der Einnahmen aus Substanzausbeuteverträgen im Rahmen der (steuerbaren) Einkünfte aus VuV
Leitsatz
1. Trotz der vertraglichen Vereinbarung über den Abbau einer fest begrenzten und von vornherein (zumindest mit einer Ca.-Angabe)
vertraglich festgelegten Menge an Abbausubstanz im Rahmen eines Substanzausbeutevertrages ist der Vertrag als Pachtvertrag
und nicht als Kaufvertrag anzusehen und die daraus erzielten Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus VuV steuerbar, wenn die
vertraglichen Regelungen umfangreiche Pflichten des „Erwerbers„ im Hinblick auf die Art und Weise der Abtragung des Bodens
der abzubauenden Fläche sowie der Rekultivierung nach Beendigung des Abbaus vorsehen.
2. Gegen die ständige Rechtsprechung des BFH zur Einordnung der Einnahmen aus Substanzausbeuteverträgen im Rahmen der (steuerbaren)
Einkünfte aus VuV oder einer steuerfreien Vermögensumschichtung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 929 Nr. 15 DStR 2012 S. 6 Nr. 38 DStRE 2012 S. 1388 Nr. 22 EFG 2012 S. 840 Nr. 9 Ubg 2012 S. 811 Nr. 12 KAAAE-00456
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 02.12.2011 - 5 K 47/10
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