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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 196/10 EFG 2012 S. 928 Nr. 10

Gesetze: EStG § 34, GG Art. 3 Abs. 1

Einkommensteuer: Verfassungsmäßigkeit der Änderungen des § 34 EStG in der Fassung des StSenkG und des StSenkErgG

Leitsatz

1. Die Anwendung der sogen. Fünftel-Regelung auf den Gewinn aus der Veräußerung einer Rechtsanwaltskanzlei im Februar 1999 führt nicht zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen unechten Rückwirkung (im Anschluss an BVerfG, Beschlüsse vom - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05).

2. Die Einführung des halben durchschnittlichen Steuersatzes mit § 34 Abs. 3 EStG in der Fassung des StSenkErgG ohne rückwirkende Übergangsregelung verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Gesetzesänderung beschränkt sich nicht auf eine "Wiedereinführung" der bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 1998 geltenden Regelung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 8 Nr. 38
DStRE 2012 S. 1440 Nr. 23
EFG 2012 S. 928 Nr. 10
Ubg 2012 S. 810 Nr. 12
VAAAE-00448

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 25.10.2011 - 2 K 196/10

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