Zulässigkeit eines wiederholten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung
Kostenentscheidung
Leitsatz
1. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines wiederholten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung sind im Streitfall nicht
erfüllt. Soweit sich die Antragsteller auf bisher nicht (richtig) geltend gemachte Umstände berufen, ist ein Verschulden der
Antragsteller zu bejahen, da sie ihren Prozessbevollmächtigten so zu unterrichten haben, dass chaotische Sachverhaltsschilderungen
und darauf möglicherweise beruhende Missverständnisse auszuschließen sind.
2. Eine Kostenentscheidung ist nicht entbehrlich, obwohl hinsichtlich der Gerichtskosten mehrere Verfahren innerhalb eines
Rechtszugs als ein Verfahren gelten (Vorbem 6.2 vor Nrn. 6210, 6211 des Kostenverzeichnisses – Anlage 1 zu § 3 II GKG). Denn
es können weitere Gerichtskosten in Form von Auslagen sowie weitere außergerichtliche Kosten entstehen.
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