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Dänemark; | Übergang von der Steuerfreistellung zur Steueranrechnung
Das dänische Parlament hat am durch Änderung des ”Gesetzes über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Dänemark und Deutschland v. ” beschlossen, gem. Art. 45 Abs. 1 Buchst. b DBA bei Arbeitslöhnen, die nach Art. 15 Abs. 1 und 3 in Deutschland besteuert werden können, von der Freistellungs- auf die Anrechnungsmethode des Art. 24 Abs. 2 Buchst. a überzugehen, wenn die in Dänemark ansässigen AN nach der EU-Verordnung 1408/71 nicht der deutschen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Für AN, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und Sozialversicherungsbeiträge leisten, bleibt es bei der Freistellungsmethode. Die Neuregelung gilt ab . Aufgrund einer Übergangsregelung ist die Vorschrift für die am bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse erst ab anzuwenden (BStBl 2000 I S. 310