Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bei bewusster Verschleierung der Identität des tatsächlichen Abnehmers
der Lieferung
Leitsatz
1. Es liegt kein Reihengeschäft nach § 3 Abs. 6 S. 6 UStG vor, wenn es an dem Nachweis der Liefereigenschaft des Zwischenabnehmers
fehlt.
2. Wird die Identität des Abnehmers einer innergemeinschaftlichen Lieferung bewusst verschleiert, liegt keine steuerfreie
innergemeinschaftliche Lieferung vor.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 1072 Nr. 17 EFG 2012 S. 368 Nr. 4 Ubg 2012 S. 642 Nr. 9 DAAAE-00428
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 22.08.2011 - 1 K 559/11
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