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FG München Urteil v. - 3 K 1015/08 EFG 2012 S. 473 Nr. 5

Gesetze: UStG § 17 Abs. 1 S. 1UStG § 10 Abs. 1 S. 1UStG § 10 Abs. 1 S. 2UStG § 25 Abs. 2UStG § 25 Abs. 3 EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1

Keine Entgeltsminderung für Vermittlung von Reisen durch Preisnachlässe gegenüber Endkunden bei Steuerfreiheit der vermittelten Reiseleistungen

Leitsatz

Vermittelt ein Reisebüro entgeltlich Reiseleistungen für einen Reiseveranstalter und gewährt es den Endkunden, die die vermittelten Reisen buchen, aus den vom Reiseveranstalter gezahlten Provisionen Preisnachlässe, so mindern diese Preisnachlässe das Entgelt für die vom Reisebüro gegenüber dem Reiseveranstalter erbrachten Vermittlungsleistungen; das gilt aber nicht insoweit, als die vermittelten Reiseleistungen des Reiseveranstalters an die Endkunden nach § 25 Abs. 2 UStG steuerfrei sind (gegen ).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 10 Nr. 28
DStRE 2012 S. 1023 Nr. 16
EFG 2012 S. 473 Nr. 5
Ubg 2012 S. 642 Nr. 9
EAAAE-00419

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FG München, Urteil v. 26.09.2011 - 3 K 1015/08

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