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Erbschaftsteuer; | Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken — Kantone der Schweiz
Das Schz - 16/00 eine aktualisierte Zusammenstellung über die in Kraft befindlichen Gegenseitigkeitserklärungen zwischen einzelnen Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland betreffend Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken von den ErbSt und SchenkSt bekannt gemacht. Neu hinzugekommen ist die Gegenseitigkeitserklärung mit dem Kanton Luzern v. . Darüber hinaus wird im Einzelfall von weiteren Kantonen bei Vorliegen des Gegenrechts Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken gewährt, so z. B. in den Kantonen Bern (nur bei öffentlichem Interesse) und Zürich.