Ist die Auszahlung des Todesfallkapitals einer Schweizer Versorgungseinrichtung an das Kind eines verstorbenen Arbeitnehmers als andere Leistung aus einer gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu versteuern oder liegt keine öffentlich-rechtliche Zahlung, sondern eine nicht steuerpflichtige überobligatorische (freiwillige) Leistung vor?
Hinweis: Das Verfahren ruht gemäß bis zur Entscheidung in den Revisionsverfahren
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