Anspruch auf Familienleistungen in zwei
EU-Staaten - Wird im vorliegenden Fall die Anspruchskonkurrenz durch Art. 10
der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 und nicht durch Art. 76 und 79 Abs. 3 der
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 geregelt, weil in den Niederlanden (Wohnort des
Klägers und seiner Familie, Beschäftigungsort der Ehefrau) der Anspruch auf
Familienleistungen nicht von der Ausübung einer Berufstätigkeit abhängig ist? -
Ruht der Kindergeldanspruch des Klägers in Deutschland (Beschäftigungsort des
Klägers) nur, wenn in den Niederlanden Familienleistungen tatsächlich
geschuldet werden, also alle Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt sind? -
Oder ist Art. 76 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 wegen der in Art. 10
der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 vorhandenen Regelungslücke anzuwenden, mit der
Folge, dass es alleine auf die rechtliche Möglichkeit ankommt, in den
Niederlanden Leistungen zu erhalten?
Das Verfahren ist durch
bis zur Entscheidung des EuGH in dem
ausgesetzt.
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