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Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei
Neuerungen im DBA Türkei
Die deutschen DBA werden schon seit einigen Jahren daraufhin untersucht, ob sie entsprechend der jeweiligen Wirtschaftsleistung noch angemessen und ausgewogen sind und ob sie den Empfehlungen der OECD entsprechen. Das letzte DBA mit der Türkei datierte noch aus dem Jahr 1985 (BStBl 1989 I S. 471). Nach mehreren unbefriedigenden Verhandlungsrunden wurde dieses DBA zum gekündigt. Nunmehr ist am ein neues DBA mit der Türkei abgeschlossen worden, das rückwirkend und somit nahtlos an das alte DBA anschließen wird.
I. Anwendungszeitpunkt und Aufbau
[i]Rückwirkende Anwendung ab 1. 1. 2011Das neue Abkommen mit der Türkei wurde am unterzeichnet und wird rückwirkend nach seinem In-Kraft-Treten zum anzuwenden sein. Die Finanzämter sind angewiesen, in geeigneten Fällen Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, ob und wann ein Abkommen wirksam wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird (-02 NWB ZAAAD-60667).
Dem OECD-Musterabkommen 2005 weitgehend folgend, regeln die Art. 1 - 5 den Geltungsbereich des Vertragswerkes sowie die für die Anwendung des Abkommens wichtigen Definitionen.
Die Art. 6 - 21 weisen dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat Besteuerungsrechte für die ei...