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Einkommen-/Lohnsteuer | Ausbildung zum Rettungssanitäter als erstmalige Berufsausbildung
(1) Eine erstmalige Berufsausbildung i. S. von § 12 Nr. 5 EStG setzt weder ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz noch eine bestimmte Ausbildungsdauer voraus. (2) Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist eine erstmalige Berufsausbildung (Bezug: § 9 Abs. 1, § 12 Nr. 5 EStG).
Im Urteilsfall machte der Kläger nach dem Abitur während seines Zivildienstes eine mehrmonatige, auf landesrechtlichen Regelungen beruhende Ausbildung zum Rettungssanitäter. Diese erstmalige Berufsausbildung fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich von § 12 Nr. 5 EStG. Daher darf ein Stpfl. die Aufwendungen für eine anschließend aufgenommene „zweite” Berufsausbildung (im Streitfall zum Verkehrsflugzeugführer) bei einem konkreten Zusammenhang mit einer später, nach Abschluss der zweiten Ausbildung zu Einkü...