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OFD Rheinland 01.12.2011 , StuB 2/2012 S. 82

Körperschaftsteuer | Übergang des Verlustabzugs bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

Nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG a. F. war im UmwStG vor Inkrafttreten des SEStEG Voraussetzung für die Übernahme eines verbleibenden Verlustabzugs i. S. des § 10d EStG, dass der verlustverursachende Betrieb oder Betriebsteil über den Verschmelzungsstichtag hinaus in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang in den folgenden fünf Jahren fortgeführt wird. Gleiches galt nach § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG a. F. als Voraussetzung für die Fortführung eines Verlustabzugs nach § 10d EStG im Fall der Sanierung.

Mit Urteil vom - I R 95/08 NWB BAAAD-30588 (BStBl 2010 II S. 940) hat der BFH abweichend von der bisherigen Verwaltungsauffassung entschieden, dass für die Vergleichsbetrachtung die Verhältnisse des Verlustbetriebs am Verschmelzungsstichtag maßgeblich sind. Durch die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt sind die Urteilsgrundsätze allgemein an...

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