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StuB 2/2012 S. 88

Anwendbarkeit des deutschen Eigenkapitalersatzrechts auf luxemburgische S.A.

Das bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) am geltende Recht der eigenkapitalersetzenden Leistungen (§ 32a GmbHG a. F.) und der daraus folgenden Nachrangigkeit eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO a. F.) findet auf Kapitalgesellschaften, über deren Vermögen in Deutschland das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden ist, auch dann Anwendung, wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedstaat (hier: Luxemburg) gegründet worden sind. Im Streitfall war die Schuldnerin eine Holdinggesellschaft in der Form einer Société Anonyme mit satzungsmäßigem Sitz in Luxemburg, deren Geschäftsführung später von Deutschland aus ausgeübt wurde. Die Gründungs- und Mehrheitsgesellschafterin verlangt in dem am eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermög...

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