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Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen
(1) Durch das NWB KAAAD-93766 (Kurzinfo StuB 2011 S. 840) ist geklärt, dass Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands zu bilden sind, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält. (2) Erhält der Versicherungsvertreter von der Versicherung nicht nur eine Abschlussprovision, sondern auch eine Bestandspflegeprovision, genügt es für die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands nicht, dass die Versicherung zur Pflege des Versicherungsbestands verpflichtet ist; vielmehr muss sich in rechtlicher Hinsicht feststellen lassen, dass die Abschlussprovision von der Versicherung in rechtlicher Hinsicht auch wegen ...