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BFH 17.11.1999 I R 11/97, IWB 9/2000

Doppelbesteuerung; | Steuerfreiheit von Zinsen bei Abtretung hypothekarisch gesicherter Forderungen

(1) Eine dingliche Sicherung an einem in den Niederlanden gelegenen Grundstück i. S. des Art. 4 Abs. 3 DBA-Niederlande a. F. ist zu bejahen, wenn ein Steuerpflichtiger einer niederländischen Bank ein Darlehen gewährt und diese dem Darlehensgläubiger zur Sicherheit rechtswirksam Forderungen abtritt, die an niederländischen Grundstücken hypothekarisch gesichert sind. Dem steht nicht entgegen, dass wegen der Höhe der Darlehensforderung eine Vielzahl dinglich gesicherter Forderungen abgetreten wurde. (2) Die Tatsache, dass damit die vom inländischen Darlehensgläubiger erzielten Zinsen in der Zeit vom bis zur Aufhebung des Art. 4 Abs. 3 DBA-Niederlande a. F. sowohl in den Niederlanden als auch im Inland steuerfrei waren, macht die hypothekarisch gesicherten Forderungen nicht zum Gestaltungsmissbrauch ().

[erl]

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