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Haftung des steuerlichen Beraters einer Kapitalgesellschaft für Inhaftungnahme des organschaftlichen Vertreters
1. Einführung
Die Insolvenz einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft führt dazu, dass Ansprüche der Insolvenzgläubiger auf Ersatz eines Schadens, den diese Gläubiger gemeinschaftlich durch eine Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlitten haben, während der Dauer des Insolvenzverfahrens nur noch vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden können (§ 92 Satz 1 InsO). Darüber hinaus hat allerdings die Finanzverwaltung die Möglichkeit, außerhalb des Insolvenzverfahrens die abgabenrechtliche Haftung gegen Geschäftsführer (vgl. Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 9. Aufl., Herne 2012, Rn. 1260 ff.) und Gesellschafter (vgl. NWB OAAAA-89109, BStBl 2002 II S. 73 ff.; NWB JAAAA-89355, BStBl 2002 II S. 786 ff.) geltend zu machen.
In diesem Zusammenhang wird in der Literatur unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Steuerberatungsvertrag Drittwirkung hat und daher durch den Insolvenzverwalter Schadenersatzansprüche gegen den Steuerberater geltend gemacht werden können (vgl. Gräfe, DStR 2010 S. 618 f...