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NWB direkt Nr. 4 vom Seite 85

Gesetz zur Änderung des Versicherung- und Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Das BMF hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz – VerkehrStÄndG) vorgelegt. [i]Änderung des KraftfahrzeugsteuergesetzesIm Rahmen der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Verlängerung des Förderungszeitraums für reine Elektro-Personenkraftwagen von derzeit fünf auf zukünftig zehn Jahre und Erweiterung der Förderung auf andere reine Elektrofahrzeuge; Übernahme der verkehrsrechtlichen Feststellungen hinsichtlich der Fahrzeugklassen auch für kraftfahrzeugsteuerrechtliche Zwecke.

[i]Änderung des VersicherungsteuergesetzesIm Rahmen der Änderung des Versicherungsteuergesetzes werden insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt: Erweiterung des Kreises der Haftenden; Konzentration der Steuerentrichtungspflicht im Fall der Mitversicherung auf eine Person; Regelung sog. Versicherungspakete; ausdrückliche Bestimmung, dass das Versicherungsteuergesetz auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone gilt; Vorsehen der Möglichkeit, die Versicherungsteuer-Anmeldung elektronisch zu übermitteln; Anhebung der Betragsgrenze für die vierteljährliche Versicherungsteuer-Anmeldung und Einräumung eines jährlichen Anmeldezeitraums für kleine Versicherer.

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