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Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder ab 2012
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAE-00152 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird ab 2012 die Einkommensgrenze für rund 3,7 Mio. volljährige Kinder beim Kindergeld abgeschafft. Hierdurch wird die Beantragung von Kindergeld in vielen Fällen erleichtert. Dafür ist nach Abschluss der Erstausbildung des Kindes zukünftig die 20-Stunden-Grenze bei einer nebenbei ausgeübten Erwerbstätigkeit zu beachten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in der
Neue Rechtslage
[i]Abschaffung der Einkommensgrenze von 8.004 €Nach bisheriger Rechtslage wurden für volljährige Kinder die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld nur dann gewährt, wenn diese nicht über eigene Einkünfte und Bezüge von mehr als 8.004 € im Kalenderjahr verfügten. Diese Einkommensgrenze fällt ab 2012 weg. Ein volljähriges Kind unter 25 Jahren wird bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums künftig unabhängig von seinen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Danach wird ein volljähriges Kind nur noch berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.
Zielsetzung der Neuregelung
[i]Vereinfachung und MissbrauchsverhinderungDiese Neuregelung erfüllt zwei Funktionen: sie soll einerseits Missbrauch vorbeugen, indem beispielsweise bei einer Vollzeittätigkeit e...