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IWB 8/2000

Russische Föderation; | Handelseinschränkung mit ozonschädigenden Stoffen

In Russland ist mit Wirkung vom der Handel mit ozonschädigenden Stoffen (FCKW/FKW) weiter eingeschränkt worden. Die Regierungs-VO Nr. 1368 v. hat festgelegt, dass die Ein- und Ausfuhr nur unter verschärften Bedingungen ermöglicht wird. Insbesondere der Verwendungszweck dieser Stoffe muss eindeutig nachgewiesen und darf nur zur Herstellung anderer chemischer Stoffe verwendet werden. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass ab 1. Juni dieses Jahres die Herstellung von FCKW-/FKW-haltigen Stoffen im Land verboten sein wird.

[KPB]

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