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Arbeitsrecht | Zulässige Verwehrung einer „Sprinterprämie” für Aufhebungsvertrag älterer Beschäftigter
Es stellt keine Benachteiligung wegen des Alters i. S. des § 75 Abs. 1 BetrVG dar, wenn älteren Arbeitnehmern, deren wirtschaftliche Nachteile infolge vorzeitiger Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses durch eine Sonderregelung weitgehend ausgeglichen werden, eine sog. Sprinterprämie versagt wird, die anderen Arbeitnehmern bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags bis zu einem bestimmten Termin (in kurzer Frist) gezahlt wird.