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Einkommensteuer | Doppelte Haushaltsführung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung ist das Vorliegen eines weiteren eigenen Hausstands neben einer Wohnung am Beschäftigungsort. Hausstand ist der Haushalt, den der Arbeitnehmer am Lebensmittelpunkt führt. Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts und eine Meldung als Erstwohnsitz sind dafür laut nicht zwingend erforderlich.