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NWB Nr. 4 vom Seite 277

Gesetz zum Abbau der kalten Progression

[i]Weitere Informationen und ein interaktives Schaubild unter www.bundesfinanzministerium.deDas BMF hat den Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression veröffentlicht (BR-Drucks. 847/11 vom ). Die Umsetzung erfolgt 2013 und 2014 in zwei Schritten und umfasst folgende Eckpunkte: Der Grundfreibetrag wird bis 2014 um insgesamt 350 € bzw. 4,4 % auf 8.354 € angehoben. Zum auf 8.130 € und zum auf 8.354 €. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, erst höhere Einkommen werden besteuert. Der Tarifverlauf wird bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 % angepasst. Denn jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird. Die Bundesregierung wird künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.

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