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Vertragsabschluss: Prüfung der Vertretungsmacht
Bei Abschluss eines Vertrags sollten Sie prüfen, ob Ihr Geschäftspartner diesen überhaupt zeichnen darf oder ob es erforderlich ist, alle bzw. weitere Gesellschafter einzubinden. Sollte der Unterschreibende nicht berechtigt sein, den Vertrag (alleine) abzuschließen, besteht ansonsten das Risiko, dass dieser nicht rechtswirksam zustande kommt. In der Folge haben Sie u. U. keinen Anspruch auf Bezahlung einer Leistung oder Schadensersatz. Das hat das I-19 U 133/10 entschieden.
Informieren Sie sich zumindest bei neuen Partnern nach der Zeichnungsbefugnis, indem Sie nachhaken und sich ggf. die Berechtigung zeigen lassen. Bei Bestandskunden sollten Sie darauf achten, dass Sie über evtl. Änderungen der Unterschriftsregelung infor...