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IWB 7/2000

Estland; | Vorsteuer-Vergütungsverfahren

In Estland wurde das dortige Umsatzsteuergesetz rückwirkend zum 1. 1. 1999 dahingehend geändert (Verabschiedung des USt-Änderungsgesetzes am 17. 11. 1999), dass allen deutschen Unternehmern — also auch Einzelunternehmern und Personengesellschaften — die für in Estland bezogene Lieferungen oder Dienstleistungen entrichtete Umsatzsteuer erstattet wird. Bisher waren nur juristische Personen erstattungsberechtigt. Damit ist die Gegenseitigkeit beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren im Verhältnis zur Republik Estland ab 1. 1. 1999 gegeben. Estland wird ab diesem Zeitpunkt in die entsprechende Ländergruppe aufgenommen. Somit können in Estland ansässige Unternehmer die Vergütung der Umsatzsteuer für die nach dem 30. 12. 1998 nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge im Vorsteuer-Vergütungsverfahren beantragen. Die Erstattung...

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