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Einkommensteuer; | Zeitpunkt des Zuflusses von Mitarbeiteroptionsrechten
(1) Mitarbeiteroptionen sind wegen der i. d. R. starken Einschränkung aus dem Arbeitsverhältnis börsengleichen Optionen nicht gleichzusetzen. (2) Im Zeitpunkt der ”Emission” der Mitarbeiteroptionen liegt i. d. R. noch kein Wirtschaftsgut vor, das sich ein Kaufmann ”etwas kosten lässt”. Ein Zufluss i. S. von § 11 EStG ist damit noch nicht gegeben. (3) Nach Wegfall der Einschränkungen kommt ein Zufluss auch vor Ausübung des Optionsrechts in Betracht (anders als , BFHE 105, 348, BStBl 1972, 596). Abzugrenzen wären dann Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit von solchen aus Kapitalvermögen (FG Ba-Wü., Urt. v. - 10 K 464/96, EFG 2000, 64). •Hinweis: Die Klin. ist Tochtergesellschaft eines inländischen Konzerns. Drei ihrer Mitarbeiter gaben im Januar 1996 ihre 1994 erworbenen O...