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IWB 6/2000

Rumänien; | neuer Gewinnsteuersatz

Durch eine Dringlichkeitsverordnung der Regierung ist der allgemeine Gewinnsteuersatz mit Wirkung ab von bisher 38 % auf 25 % herabgesetzt worden (rum. ABl Nr. 650/1999 v. ). Für die Nationalbank von Rumänien gilt ein Gewinnsteuersatz von 80 %. Für Nachtbars und Kasinos beträgt der Gewinnsteuersatz 25 % plus einem Zuschlag von 25 %. Jede Aufstockung des Gesellschaftskapitals aus Gewinn und Rücklagen (mit Ausnahme aus den gesetzlichen Rücklagenfonds sowie aus positiven Vermögensdifferenzen durch Neubewertungen) unterliegt einer Gewinnsteuer von 10 %. Von der Gewinnsteuer befreit sind Dividenden und analoge Gewinnausschüttungen, die eine rumänische juristische Person von einer anderen juristischen Person erhält. Gewinnsteuerpflichtige, die ab technologische Ausrüstungen und Transportmittel...

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