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IWB 6/2000

Frankreich; | Besteuerung eheähnlicher Gemeinschaften

Mit Gesetz v. (Nr. 99/944) hat das französische Parlament die weitgehende rechtliche Gleichstellung von Ehe und eheähnlichen Gemeinschaften beschlossen. Dies betrifft auch gleichgeschlechtliche Gemeinschaften. Personen, die als Paar leben, ohne verheiratet zu sein, können einen zivilrechtlichen notariell beglaubigten Partnerschaftsvertrag — PACS (Pacte Civil de Solidarité) — abschließen, der auch steuerlich anerkannt wird. Die in einem PACS gebundenen Partner unterliegen wie verheiratete Personen einer gemeinsamen Besteuerung, geben für die Einkommensteuer und für die Vermögensteuer gemeinsame Steuererklärungen ab und werden bei der Einkommensteuer nach dem Splittingtarif besteuert. Sie erhalten auch die Vergünstigungen wie die verheirateten Personen, d. h. sie erhalten bei Anwendung des ...

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