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Einkommensteuer; | Ferienaufenthalte im Inland begründen keinen inländischen Wohnsitz
Leben die Kinder bei ihrer Mutter im Ausland und lebt der Vater getrennt davon im Inland, kann ein (weiterer) Wohnsitz der Kinder im Inland auch dann nicht angenommen werden, wenn sie sich für mehrere Wochen im Jahr in den Ferien in der Wohnung des Vaters aufhalten (Abgrenzung zum , SozR 3 - 5870 § 2 Nr. 33; , EFG, 1189). •Hinweis: Die drei Kinder des Kl. lebten seit Anfang 1997 bei ihrer Mutter in Belgrad und gingen dort zur Schule. In den Ferien der Jahre 1997 und 1998 hielten sie sich jeweils mehrere Wochen in Deutschland beim Kl. auf. Anfang 1999, kurz vor Beginn des Kosovo-Krieges, gelang es dem Kl., die Ehefrau und die Kinder nach Deutschland zurückzuholen. Für die Zeit des Getrenntlebens erhielt der K...