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Kroatien; | Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiungen
Laut einer Gesetzesnovelle zum Umsatzsteuergesetz (kroat. ABl Nr. 105/1999) gilt ab November 1999 eine Umsatzsteuerbefreiung (Anwendung des 0-Satzes) für alle Sorten von Brot und Milch, für Sachbücher, Lehr- und Schulbücher, Bücher mit künstlerischem und kulturellem Inhalt, die auf Papier oder anderen Druckträgern gedruckt sind, sowie für Medikamente, andere Heilmittel sowie medizinische Geräte und für Implantate, die auf chirurgischem Wege in menschliche Körper eingesetzt werden (lt. einer von der Kroatischen Anstalt für Krankenversicherung bestätigten Liste).