Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dänemark; | Gesetzesänderung zum deutsch/dänischen Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen
Das dänische Parlament/Folketing hat am den Gesetzesvorschlag zur Änderung der Regelung zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dänemark beschlossen. Danach müssen dänische Arbeitnehmer, die als entsandt gelten, ab ihre deutschen Einkünfte in Dänemark nachversteuern, wenn sie in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig sind. Die in Deutschland gezahlte Steuer wird auf die dänische Steuer nur angerechnet. Die Neuregelung gilt für Beschäftigungsverhältnisse, die am oder früher bestanden haben, mit Wirkung vom , für später eingegangene Arbeitsverhältnisse ab . Die im DBA mit Dänemark geregelte Freistellung von Arbeitseinkünften aus Deutschland wird damit einseitig aufgehoben. Die Neuregelung gilt ausdrücklich nicht für Grenzpendler.