BBK Nr. 2 vom Seite 49

Beteiligungen an Personengesellschaften

Christoph Linkemann | verantwortlicher Redakteur

Analyse der jüngsten IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung

[i]Latente Steuern nur hinsichtlich der Körperschaftsteuer Vor wenigen Tagen hat das IDW die Neufassung der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 18 veröffentlicht, die sich mit der Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften im handelsrechtlichen Abschluss beschäftigt. Die Neufassung war aufgrund der Änderungen hinsichtlich latenter Steuern nach BilMoG nötig geworden. Latente Steuern sind allerdings nur bei Gesellschaftern in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft und nur hinsichtlich der Körperschaftsteuer vorzunehmen – so das Fazit von StB Daniel Utz und StB Ingo Frank in ihrem Beitrag ab Seite 64.

In [i]Praxisfall zur Jahresabschluss- und Finanzanalyse der Rubrik „Praxisfall” stellt Prof. Dr. Mathias Graumann eine Fallstudie zur integrierten Jahresabschluss- und Finanzanalyse vor. Das komplexe Rechenbeispiel zeigt im Vergleich, warum der Informationsgehalt einer Bewegungsbilanz und einer Kapitalflussrechnung ergiebiger ist als die rein statischen Jahresabschlusskennzahlen.

Teilwertabschreibungen [i]Rätke, Teilwertabschreibung bei Aktien des Anlagevermögens, BBK 8/2008 S. 409 NWB XAAAC-76104 auf Aktien des Anlagevermögens sind ein stetes Ärgernis zwischen steuerlichen Betriebsprüfern und ihren „Kunden”. Nur Kursverluste von mehr als 40 % in einem Jahr oder von 25 % in jeweils zwei aufeinander folgenden Wirtschaftsjahren sollen eine Wertberichtigung erlauben. Bisher zumindest. Denn der BFH hat in zwei Entscheidungen vom zugelassen, Kursverlusten von mehr als 5 % mit einer Teilwertabschreibung Rechnung zu tragen. Die 5 %-Grenze ist dabei als Bagatellgrenze ausgelegt. Die Teilwertabschreibung ist auch dann zulässig, wenn sich der Kurswert nach dem Bilanzstichtag wieder erholt. Der BFH geht dabei von einer den Wert erhellenden Tatsache aus, die bei der Aktienbewertung unberücksichtigt bleiben muss. BBK-Herausgeber Bernd Rätke, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, hatte diese Auffassung schon 2008 in der BBK geäußert, als er die Vorgänger-Entscheidung analysierte (). In einer der kommenden Ausgaben stellt er die beiden jüngsten Entscheidungen noch einmal ausführlich vor. Eine kompakte Darstellung der zwischen den Jahren veröffentlichten Urteile finden Sie auf Seite 57 in seiner Rubrik „Steuerrecht aktuell”.

Ab [i]NWB Datenbank ? Melden Sie sich an unter www.nwb.de Seite 93 widmet sich Dipl.-Finanzwirt Karl-Hermann Eckert in der Rubrik „Leserfrage” einem umsatzsteuerlichen Sachverhalt, bei dem derzeit viele Betriebsprüfer den Vorsteuerabzug beanstanden: Nämlich immer dann, wenn die Rechnungen zwar für Dezember erstellt werden, aber durch den Postlauf erst im Januar beim Leistungsempfänger eintreffen und noch rückwirkend der Vorsteuerabzug gebucht wird.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2012 Seite 49
NWB SAAAD-99786