Keine verfassungswidrige Benachteiligung von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Geschwistern im Vergleich zu Ehegatten oder
eingetragenen Lebenspartnern
Leitsatz
1) Der für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner geltende persönliche Freibetrag, Erbschaftsteuertarif und die Steuerbefreiung
des Famlienheims steht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Geschwistern nicht von Verfassungs wegen zu, da die Ermittlung
einer vergleichbaren Nähebeziehung für Geschwister zuverlässig nicht möglich ist.
2) Das FG lässt die Revision mit Rücksicht auf die Frage zu, ob die Tarifsenkung in der Steuerklasse II durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz
auch schon auf Erwerbe in 2009 anzuwenden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 1010 Nr. 16 EFG 2012 S. 855 Nr. 9 ErbBstg 2012 S. 268 Nr. 11 ErbBstg 2012 S. 31 Nr. 2 StBW 2012 S. 58 Nr. 2 StBW 2012 S. 70 Nr. 2 UVR 2012 S. 106 Nr. 4 UVR 2012 S. 75 Nr. 3 JAAAD-99776
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