Gewerbesteuerfreier Veräußerungsgewinn bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens - hier: Grundstück
Leitsatz
1. Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens steht ungeachtet ihres zeitlichen Zusammenfallens nicht in dem
für die Annahme einer Veräußerung im Rahmen der Aufgabe des Betriebes erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der
Betriebsaufgabe, wenn sie sich als Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit des Unternehmens darstellt.
2. Ein Anzeichen dafür, dass bereits bei Erwerb eines Grundstücks eine Verkaufsabsicht vorgelegen hat, ist ein enger zeitlicher
Zusammenhang zwischen Erwerb, Bebauung und Verkauf. Dabei ist unerheblich, dass die eigentliche Absicht auf eine andere Nutzung
gerichtet und eine Veräußerungsabsicht lediglich bedingt vorhanden war.
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 8 Nr. 33 DStRE 2012 S. 1456 Nr. 23 Ubg 2012 S. 814 Nr. 12 EAAAD-99769
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.09.2011 - 2 K 64/11
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