Steuerhinterziehung durch Zwischenschaltung einer Schweizer Gesellschaft und Honorarsplitting
Leitsatz
1. Steuern werden verkürzt, wenn bei Geschäftsbeziehungen eines in Deutschland gegenüber inländischen Kunden als EDV-Berater
tätigen Steuerpflichtigen eine Schweizer Gesellschaft zwischengeschaltet wird, die die Leistungen gegenüber den Endkunden
abrechnet und im Wege eines Honorarsplittings einen Teil der Honorare, der den deutschen Steuerbehörden nicht offenbart wird,
auf ein Schweizer Bankkonto des EDV-Beraters weiterleitet.
2. Ausführungen zur Kenntnis des EDV-Beraters von dem dargestellten Abrechnungsmodell und zum Vorliegen des subjektiven Tatbestands
der Steuerhinterziehung.
3. Ausführungen zur Schätzung der Höhe der Einnahmen, wenn nicht alle Abrechnungen der zwischengeschalteten Gesellschaft vorliegen,
bei nahezu ausschließlichem Tätigwerden des EDV-Beraters für einen bestimmten Endkunden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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