Arbeitshilfe - Stand: 15.08.2012

Ausfuhrerstattung: Korrektur einer Ausfuhranmeldung - Bindung der Erstattungsstelle an die Berichtigung durch das Ausfuhrzollamt - Mustereinspruch

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Ist das für die Zahlung der Erstattung zuständige Hauptzollamt an die nachträgliche Berichtigung der Eintragung in Feld 2 der Ausfuhranmeldung bzw. des Kontrollexemplars T 5 durch die Ausfuhrzollstelle gebunden?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
WAAAD-99669