Ausfuhrerstattung: Korrektur einer Ausfuhranmeldung - Bindung der Erstattungsstelle an die Berichtigung durch das Ausfuhrzollamt - Mustereinspruch
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Ist das für die Zahlung der Erstattung zuständige Hauptzollamt an die nachträgliche Berichtigung der Eintragung in Feld 2 der Ausfuhranmeldung bzw. des Kontrollexemplars T 5 durch die Ausfuhrzollstelle gebunden?
Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
WAAAD-99669