Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Arbeitszimmer eines Schauspielers
Führt ein Schauspieler in einem Raum seiner Wohnung, der eine für ein häusliches Arbeitszimmer übliche Ausstattung und Möblierung aufweist, im Wesentlichen Tätigkeiten (wie Text lernen, Drehbücher auswerten, Sachliteraturstudium, Atem-, Sprech- und Stimmübungen) aus, die keine spezielle Ausstattung des Raums erfordern, ist der Raum nach dem ein Arbeitszimmer i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG und nicht ein betriebsstättenähnlich genutzter Raum im Wohnbereich.