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Umsatzsteuer; | Verantwortlichkeit bei Rechnungen liechtensteinischer Domizilgesellschaft mit deutschem Verwaltungssitz
(1) Ein Bescheid, der nicht erkennen läßt, ob die Domizilgesellschaft oder die hinter ihr stehende Person (”Treugeber”) als Steuerschuldner in Anspruch genommen werden soll, ist nichtig. (2) Rechnet eine beim FA umsatzsteuerrechtlich zu Unrecht als Unternehmerin erfaßte liechtensteinische Domizilgesellschaft tatsächlich erbrachte, jedoch dem ”Treugeber” zuzurechnende Leistungen gegenüber Dritten mit gesondertem Ausweis der USt ab, so schuldet weder die unter dem Namen der Domizilgesellschaft auftretende Person (”Treugeber”) noch — mangels Rechtsfähigkeit und Steuerrechtsfähigkeit — die Domizilgesellschaft die in Rechnung gestellte USt nach § 14 Abs. 3 UStG ( - rk -, EFG, 1108). • Hinweis: In dem Urt. geht es um die Frage, ob den inländischen Kl., dem das FA d...