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Bhutan; | Rückgängigmachung des neuen Einkommensteuersystems
Die Einführung eines Einkommensteuersystems zum wurde rückgängig gemacht (vgl. IWB F. 1 S. 361, KN-Nr. 169/1999). Die Steuer, die bereits von Zinsen, Dividenden, Beratungshonoraren und sonstigem Einkommen einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt wurde, wird wieder erstattet. Lohneinkünfte werden allerdings weiterhin besteuert, die Steuer wird im Abzugsverfahren erhoben.