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Umsatzsteuer; | Leistungsort von bühnen-, ton- und beleuchtungstechnischen Leistungen bei Konzerten
(1) Eine Steueranmeldung im Abzugsverfahren nach § 51 UStDV ist gegenüber dem anmeldenden Leistungsempfänger vollziehbar. (2) Die bühnen-, ton- und beleuchtungstechnische Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmens im Zusammenhang mit den Deutschland-Konzerten einer Rockband ist im Inland nicht gem. § 3a Abs. 2 UStG umsatzsteuerbar ( - rk -, EFG, 1104). • Hinweis: Die Anmeldung des Leistungsempfängers über die Abzugsteuer gem. § 54 Abs. 1 Satz 1 UStDV steht gem. § 168 Satz 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Sie ist ihm gegenüber zur Durchsetzung der Abführungspflicht unmittelbar vollziehbar, ohne daß es erst einer gesonderten Inanspruchnahme durch Haftungsbescheid bedürfte. Im Streitfall verneinte das FG jedoch eine Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung der im I...BStBl 1998 II, 313