Anrechnung fiktiver griechischer Quellensteuer – Nachweis der Steuerbefreiung zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung
Leitsatz
Zum Nachweis des für eine Anrechnung fiktiver Quellensteuer gemäß Art. XVII Abs. 2 Nr. 2 a bb DBA Griechenland geforderten
Steuerverzichts zur Förderung einer wirtschaftlichen Entwicklung des Quellenstaates ist regelmäßig eine Bestätigung der nach
dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen für die Abkommen zuständigen ausländischen Behörde von dem Steuerpflichtigen vorzulegen
(vgl. Bundessteuerblatt I 1998, 554, Tz. 2.2.1).
Eine Bestätigung des Steuerverzichts ohne Angabe von Gründen genügt diesen Anforderungen nicht.
Fundstelle(n): PIStB 2012 S. 87 Nr. 4 FAAAD-99332
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.06.2010 - 6 K 2935/07 K,F
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