Antidumpingzoll: Einfuhr von sensorgesteuerten Energiesparlampen aus China
Leitsatz
Der EuGH wird gemäß Art. 267 Unterabsatz 2 AEUV um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:
Sind
die Verordnung (EG) Nr. 1470/2001 des Rates vom zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen
Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen (CFL-i)
mit Ursprung in der Volksrepublik China und
die Verordnung (EG) Nr. 1205/2007 des Rates vom zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren
integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen (CFL-i) mit Ursprung in der Volksrepublik China nach einer Überprüfung
wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 und zur
Ausweitung der Antidumpingzölle auf die Einfuhren derselben aus der Sozialistischen Republik Vietnam, der Islamischen Republik
Pakistan und der Republik der Philippinen versandten Ware
dahin auszulegen, dass von ihnen auch die von der Klägerin eingeführten und im Beschluss näher beschriebenen Kompakt-Leuchtstofflampen
mit Dämmerungsschalter erfasst werden?
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EAAAD-99328
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 16.11.2011 - 4 K 2410/11 Z
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